Berechnungen und Energieausweise
Energieausweis
Seit dem 01.05.2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Diese beinhaltet für als Immobilieneigentümer folgende Neuerungen, die Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung angeben müssen.
– Energieausweis mit entsprechendem Kennwert
– Angaben zur Befeuerungsart
– Energieeffizienzklasse
– Baujahr
Die Energiekennwerte sind jetzt auf die Wohnfläche und nicht mehr wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen.
Verkäufer oder Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer/ Mieter rechtzeitig zu übergeben. Dieser muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Gerne können Sie uns zu diesem Thema ansprechen. Wir beraten Sie gerne.