Welche Pflichten gelten für Eigenheimbesitzer?

Nicht nur im Winter müssen Hausbesitzer für Sicherheit sorgen. Denn rund um die Immobilie gibt es noch viele weitere Gefahrenquellen, die teure Schadenersatzforderungen nach sich ziehen können. Der Winterdienst zählt zu den Verkehrssicherungspflichten, die jeder Grundstückseigentümer hierzulande hat. Das ist den allermeisten Hausbesitzern bekannt. Doch es gibt noch weitere Verpflichtungen, die Eigentümer kennen sollten, wollen sie nicht ihren Versicherungsschutz verlieren oder Schadenersatzforderungen riskieren. „Eigentum verpflichtet“, heißt es im Grundgesetz.

Auch das Treppenhaus muss ausreichend beleuchtet sein – vor allem natürlich in Häusern, die von mehreren Parteien bewohnt werden. Vor Rutschgefahr durch nasse Böden sollte stets mit einem Schild gewarnt werden. Auf Öltanks sollte regelmäßig ein Fachmann einen kritischen Blick werfen. Denn wenn Heizöl ausläuft und das Grundwasser schädigt, drohen empfindliche Strafen oder Geldbußen. Nach jedem Sturm sollte unbedingt das Dach nach losen Ziegeln und anderen Schäden wie einer gelockerten Satellitenschüssel abgesucht werden, denn schließlich können durch herabstürzende Teile Passanten oder parkende Autos zu Schaden kommen.

Ein besonderes Augenmerk sollte dem Garten gelten. Zum einen muss der Baumbestand regelmäßig auf morsche oder gebrochene Äste sowie die Standfähigkeit geprüft werden. Denn wenn ein Baum vom eigenen Grundstück auf das des Nachbarn stürzt und dort Zaun, Auto oder das Dach des Eigenheims beschädigt, wird es knifflig.

Dann kann es teuer werden – und zwar für den Eigentümer des Baumes. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass man Bäume zweimal im Jahr – einmal mit Laub und einmal ohne – kontrollieren muss.
Wenn Hecken oder Sträucher vom Grundstück auf Gehwege ragen, muss der Eigentümer sie zurückschneiden. Straßen- und Verkehrsschilder müssen gut sichtbar bleiben.

Zudem darf man in seinem Garten auch nicht alles anpflanzen, was man möchte. Insbesondere wenn man in unmittelbarer Nähe eines Spielplatzes oder von Weideflächen wohnt, sind giftige Pflanzen wie etwa der Fingerhut tabu. Wer Kinder hat, sollte zudem um deren Sicherheit bedacht sein. Manche Gärten sind mit Baumhaus, Spielturm und Trampolin zu regelrechten Abenteuerspielplätzen mutiert. Dass immer noch alles fest verankert und stabil ist und keine scharfkantigen Stellen, Splitter oder Nägel überstehen, liegt in der Verantwortung des Eigentümers und sollte daher regelmäßig überprüft werden.

Darüber hinaus sollten Hauseigentümer darauf achten, ihre vier Wände immer rechtzeitig winterfest zu machen. Viele Hausbewohner unterschätzen die Folgen einer länger andauernden Frost- und Kälteperiode. Dauerfrost und Schnee können im schlimmsten Fall zu geplatzten Heizungsrohren und -kesseln, Wärmepumpen und Heizkörpern sowie gesprengten Wasserleitungen führen.

Besonders Leitungen in Außenwänden und nicht permanent genutzten Räumen wie Bade-, Schlaf- oder Gästezimmern sind stark gefährdet. Gefriert das Wasser, vergrößert es sein Volumen um etwa zehn Prozent. Halten die Wasserrohre diesem Druck nicht stand, bersten sie. Sobald das Wasser dann auftaut, dringt es in das Mauerwerk ein und kann große Schäden verursachen. Aus Leitungen in ungeheizten Räumen sowie Außenrohren sollte daher rechtzeitig das Wasser abgelassen werden.

Um das Haus winterfit zu machen, sollte kritisch nach Rissen in der Fassade und losen Ziegeln Ausschau gehalten werden. Bei Schnee und Eis sollte man zudem das Dach im Blick haben: Dachlawinen und Eiszapfen können zur Gefahr für Passanten und parkende Autos werden.

Auf der sicheren Seite sind Hauseigentümer, wenn sie Schneefanggitter oder Schneestopper am Dach anbringen. In vielen schneereichen Gegenden sind diese sogar vorgeschrieben. Eiszapfen über von Fußgängern benutzten Bereichen sollte man am besten schnellstmöglich abschlagen. Ist dies nicht möglich, hilft eine Absperrung der Gefahrenstelle. Selbst noch sehr kleine Eiszapfen sollten Grundstückseigentümer schnell entfernen.  Denn wenn sie zu groß werden, muss unter Umständen sogar die Feuerwehr anrücken. Und das wird dann teuer.

Ihr
Tobias Mangold