Mit der Immobilie sicher durch den Winter

Frost, Schnee und der überproportional häufige Einsatz von Kerzen: Die Winterzeit kann für Immobilienbesitzer gefährlich sein. Umso wichtiger ist es, Wohneigentum richtig zu abzusichern. Hier können Versicherungen helfen. Die wichtigsten Winter-Policen für Hauseigentümer im Überblick.

Private Haftpflichtversicherung
Schnee und Glätte können Fußgänger zu Fall bringen. Passiert ein solcher Unfall auf Privatgelände oder auf dem Bürgersteig direkt vor der Haustür, ist der Besitzer des Hauses dazu verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Solange er die Immobilie selbst bewohnt, muss er sich jedoch nicht allzu viele Gedanken machen: Die private Haftpflichtversicherung, ein Standard, der schon für einen geringen monatlichen Beitrag zu haben ist, greift dem Schadensträger in diesem Fall unter die Arme.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Die sogenannte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist besonders wichtig, wenn Eigentümer ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern sie vermieten. In diesem Fall springt die private Haftpflichtversicherung nämlich im Schadensfall nicht ein. Stattdessen greift eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – sofern sie denn abgeschlossen wurde. Versicherungsnehmer sollten unbedingt darauf achten, dass die Deckungssumme hoch genug ist. Kommen bei einem Glätte-Unfall zusätzlich zum Bußgeld fürs versäumte Räumen oder Streuen auch noch Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche hinzu, können rasch hohe Summen zusammenkommen. Man rät hier zu einer Deckungssumme von ca. 5 bis 10 Mio. Euro.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Advent, Advent ein Lichtlein brennt. Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier – und schon geht im schlimmsten Fall das ganze Haus in Flammen auf. Bei Brandschäden zahlt die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert der Möbel und ersetzt zudem mögliche Schäden durch Löscharbeiten. Bei Schäden am Haus greift dagegen die Wohngebäudeversicherung. Diese Police deckt oft auch Aufräumarbeiten und vorübergehende Hotelaufenthalte ab, falls ein Haus vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist.

Elementarschadenversicherung
Schäden durch Starkregen, Schneemassen, Lawinen oder Hochwasser werden nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, muss eine Elementarschadenversicherung abschließen. Ob sich eine solche Police lohnt, kommt ganz auf den Standort der Immobilie an. In bergigen Regionen mit hoher Lawinengefahr kann sich eine Elementarschadenpolice rechnen – zumal extreme Wetterereignisse durch den Klimawandel immer häufiger vorkommen. Steht eine Immobilie jedoch mitten in der Stadt, wo weit und breit weder Flüsse noch Gebirge zu finden sind, ist eine Versicherung gegen erweiterte Elementarschäden meist nicht nötig.

Selbst wer seine Immobilie rundum versichert hat, sollte den gesunden Menschenverstand nicht ausschalten und Risiken minimieren. Im Winter sollten Hauseigentümer etwa ihre Heizung nicht abschalten, wenn sie in den Urlaub fahren, sondern darauf achten, dass das Wasser darin weiterhin zirkulieren kann. Wenn die Heizung über einen längeren Zeitraum abgeschaltet ist, kann sie einfrieren. In diesem Fall deckt die Wohngebäudeversicherung den Frostschaden nicht ab.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2022.

Ihr
Tobias Mangold