Änderungen bei Immobilien 2022

Auch 2022 gilt: Mit dem Jahreswechsel gibt es neue Regelungen und Fristen, die Bauherren und Immobilienbesitzer kennen müssen. Dabei wird klar: Verbraucher müssen tiefer in die Tasche greifen. Doch wer clever reagiert, kann auch profitieren. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Der Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Bundesregierung bringt in diesem Jahr zusätzlich frischen Wind bei Immobilien.

Das von der neuen Regierung verabschiedete Klimaschutz-Sofortprogramm sieht massive Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG) vor.

Ein Vorbote der Veränderungen: Ab Februar 2022 gibt es für Neubauten nach dem Effizienzhaus-Standard 55 keine Förderung mehr. Aber wer sich beeilt, kann noch profitieren: Bis zum 31. Januar 2022 lassen sich noch Förderanträge stellen. Das lohnt sich, denn Verbraucher profitieren von üppigen Hilfen. Für ein KfW-Effizienzhaus 55 erhalten Antragsteller 15 Prozent von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag – also bis zu 18.000 Euro je Wohneinheit.

Wichtig: Die Förderung nach dem Effizienzhaus-Standard 55 für Bestandsimmobilien gibt es weiterhin. Die KfW konzentriert ihre vorhandenen Finanzmittel darauf, existierende Häuser und Wohnungen entsprechend zu sanieren. Wer also den Energieverbrauch seines bestehenden Hauses senken will, kann die Hilfen auch künftig nutzen.

Beim Strom sinkt die EEG-Umlage von 6,5 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf 3,723 ct/kWh. Das senkt eigentlich die Kosten für Verbraucher. Aber: Der niedrigeren EEG-Umlage stehen höhere Beschaffungskosten der Energieversorger für Strom gegenüber. Das frisst die Ersparnis dank der sinkenden EEG-Umlage wieder auf. Positiv gewendet: Die höheren Beschaffungskosten verteuern die Strompreise zumindest nicht zusätzlich.

Mit dem Start des neuen Jahres steigt der CO2-Preis ein weiteres Mal: von 25 Euro auf 30 Euro pro ausgestoßener Tonne. Das macht unter anderem Heizen mit Gas und Erdöl teurer. Die gesetzlich festgelegte CO2-Abgabe wird bis 2025 jedes Jahr jeweils zum 1. Januar erhöht.

Verbraucher müssen also mit steigenden Energiekosten rechnen. Da macht es Sinn, sich zum Thema Energieeffizienz beraten zu lassen. Dafür finden Verbraucher zahlreiche Anlaufstellen. Auch bei der KfW gibt es dazu Informationen.

Ähnliche Angebote machen die Verbraucherzentralen. Wer sie nutzt, kann seine Energiekosten spürbar senken. Und tut gleichzeitig etwas für die Umwelt.

Ab Januar 2022 ist es in Baden-Württemberg Pflicht, beim Neubau von Nichtwohngebäuden Fotovoltaikanlagen zur Stromerzeugung zu installieren.

Ab 1. Mai 2022 soll das auch beim Bau von Wohnhäusern gelten. Weitere Bundesländer planen bereits ähnliche Gesetze. Auch der Ampel-Koalitionsvertrag sieht vor, dass neue Nichtwohngebäude und „geeignete Flächen“ bei Wohngebäuden Solaranlagen erhalten sollen.

Die Grundsteuer muss jährlich von Grundstücks- und Immobilienbesitzern gezahlt werden. Bislang wurde sie anhand sogenannter Einheitswerte berechnet. Die stammen aus dem Jahr 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost). Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung für verfassungswidrig erklärt. Die verfassungskonforme Bewertung der Grundstücke greift erstmals ab dem 1. Januar 2022.

Dafür müssen in Deutschland rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Eigentümer müssen deshalb ab dem 1. Juli bis spätestens 31. Oktober eine Feststellungserklärung in elektronischer Form bei der Finanzverwaltung abgeben.

Künftig wird bei der Bemessung der Grundsteuer nicht nur die Flächengröße berücksichtigt, sondern auch der Wert des Grundstücks und der darauf stehenden Gebäude. So das Bundesverfassungsgericht. Die Vorgaben stießen aber auf Kritik. Einige Experten verweisen auf den höheren Aufwand bei der Ermittlung der Grundstückswerte.

Die Politik versucht, die Grundsteuer unterm Strich nicht teurer zu machen. Dennoch kann es für einzelne Verbraucher zu höheren Abgaben kommen – andere hingegen dürften von den Änderungen profitieren.

Ihr
Tobias Mangold